Die Teilnahme am Straßenverkehr ist im Winter sowohl für Fußgänger, als auch für Radfahrer und Autofahrer besonders gefahrenträchtig. Die Samtgemeindeverwaltung weist in diesem Zusammenhang auf die Verpflichtung hin, Straßen und Wege im Winter von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Satzung, Verordnung und ein Merkblatt über die Straßenreinigung sowie zum Winterdienst finden Sie in der Rubrik Rathaus/Ortsrecht
Passend zur Jahreszeit kann man sich im Winter sicher vielerorts wieder an malerischen Eiszapfen erfreuen. Diese können allerdings besonders für Fußgänger und Radfahrer zu einer ernsten Gefahr werden, wenn sie plötzlich und unerwartet von einer Dachrinne oder einem Gebäudeüberhang auf den Geh- oder Radweg herabfallen.
Verkehrssicherungspflichtig sind die Hauseigentümer. Diese sollten regelmäßig die Hausdächer kontrollieren und Eiszapfen sowie Schnee- und Eisbretter bestenfalls rechtzeitig entfernen, um Unfälle von vornherein zu vermeiden. Fußgänger und Radfahrer sollten dafür im Winter häufiger auch einmal nach oben schauen und wenn möglich nicht allzu dicht an Häusern entlang gehen und fahren.