Gewerbeflächen, Immobilien, Gewerbebetriebe und NBank

Herzlich Willkommen am Wirtschaftsstandort

Samtgemeinde Rethem (Aller)

 

Ich unterstütze bestehende und ansiedlungsbereite Unternehmen bei ihren Vorhaben. Informieren Sie sich vorab gerne über die für Sie hier bereit gestellten Angebote oder sprechen Sie mich persönlich an! Wie Sie mich und mein Team der Samtgemeindeverwaltung erreichen, erfahren Sie in der Rubrik Rathaus.

 

Ihr Samtgemeindebürgermeister

Cort-Brün Voige

Samtgemeindebürgermeister Cort-Brün Voige

Cort-Brün Voige

 

 

Freie Gewerbeflächen und -immobilien

(Ext. Anbieter: regio gmbH)

 

 

 

 

Suchen Sie nach freien Gewerbeflächen oder einer Gewerbeimmobilie innerhalb der Samtgemeinde Rethem (Aller)? Über den nachstehden Link finden Sie die derzeit verfügbaren Flächen und Objekte und erhalten auch Ihre persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

 

Suche nach Gewerbeflächen in der Samtgemeinde Rethem (Aller)

Suche nach Gewerbeimmobilien in der Samtgemeinde Rethem (Aller)

 

Die Samtgemeinde Rethem (Aller) kooperiert mit den beiden benachbarten Samtgemeinde Ahlden und Samtgemeinde Schwarmstedt im Zweckverband Aller-Leine-Tal.

 

 

Allgemeine Immobilienangebote

(Ext. Anbieter: LAGLER Spezial-Software GmbH)

 

 

 

 

Bei www.immopool.de finden Sie Angebote für freie Wohn- und Gewerbeimmobilen.

 

 

Regionale Gewerbebetriebe

(Ext. Anbieter: REVILAK Kartografien Bender Verlagsgesellsschaft mbH)

 

 

 

 

Firmen, Freiberufler und Betriebe aus der Region haben die Möglichkeit, sich mit einem kostenpflichtigen Eintrag im interaktiven Bürgerinformationssystem kombiniert mit dem aktuellen Ortsplan zu präsentieren. Dort finden Sie sicher auch Ihren kompetenten regionalen Gewebetreibenden.

 

 

Algemeine Informationen zu Neugründung oder Expansion

(Ext. Anbieter: Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank AöR)

 

 

 

 

Sie suchen effiziente Unterstützung für Neugründungen oder Expansionen? Unternehmer, Existenzgründer und Freiberufler finden unter www.nbank.de alle relevanten Förderleistungen.

 

 

Einheitlicher Ansprechpartner/
Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft

 

 

 

 

Ende 2009 sind die wesentlichen Regelungen der Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft in nationales Recht umgesetzt. Ziel dieser Richtlinie ist die Förderung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs, Bürokratieabbau und die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren. Der Dienstleistungserbringer hat nunmehr die Möglichkeit, den Einheitlichen Ansprechpartner in Anspruch zu nehmen. Dieser steht für ihn als Mittler für komplexe Verwaltungsverfahren im direkten Kontakt mit der jeweils zuständigen Behörde.

 

Informationen gemäß Artikel 16 Absatz 3 der EU-Dienstleistungsrichtlinie erhalten Sie über das Dienstleistungsportal des Bundes unter www.dienstleistungsrichtlinie.de im Internet.

 

Möchten Sie in Niedersachsen Dienstleistungen anbieten oder ein Unternehmen gründen? Dann finden Sie die notwendigen Informationen direkt unter www.dienstleisterportal.niedersachsen.de im Internet.

 

Für den Landkreis Heidekreis ist der Einheitliche Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung in der Wirtschaftsförderung angesiedelt und unter www.heidekreis.de im Internet zu finden.