Ortsrecht

Satzungen und Verordnungen der Samtgemeinde Rethem (Aller) werden in der Walsroder Zeitung veröffentlicht. Sonstige Bekanntmachungen werden durch Aushang in den Bekanntmachungskästen der Mitgliedsgemeinden veröffentlicht.

 

Um einen virtuellen Zugriff auf das geltende Ortsrecht von besonderem Interesse zu ermöglichen, stehen in dieser Rubrik die Textfassungen einzelner Satzungen und Verordnungen sowie weitergehende Informationen als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung. Wir sind bemüht, diese Sammlung mit der Zeit zu vervollständigen.

 

 

Straßenreinigung und Winterdienst in der Samtgemeinde Rethem (Aller)

 

Sichere Straßen, Wege und Plätze sind zu jeder Jahreszeit eine wichtige Aufgabe. Erkennen Sie selbst die Notwendigkeit der Reinigung und beugen dadurch den Haftungsrisiken bei möglichen Unfällen (z.B. bei Schnee- und Eisglätte) vor. Welche Verpflichtungen Sie als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer für die Reinigung und den Winterdienst haben, erfahren Sie hier:

 

Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen

 

Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung

 

Merkblatt über die Straßenreinigung und den Winterdienst

 

 

Steuern, Gebühren und Abgaben

 

Eine Übersicht über die wichtigsten Abgabensätze in der Samtgemeinde Rethem (Aller) haben wir für Sie in einer Abgabenübersicht zusammengestellt. Neben den samtgemeindeweit geltenden Gebühren für Frischwasser, Abwasser und Abfall finden Sie zudem die Kindergartengebühren und die Hebesätze für die Grundsteuern A und B, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer der jeweiligen Mitgliedsgemeinde.

 

Abgabenübersicht

 

 

Allgemeinverfügung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle

 

Die Samtgemeinde Rethem (Aller) hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, nach der Verordnung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (BrennVO) zu bestimmen, dass an von ihr bestimmten Tagen pflanzliche Abfälle außerhalb zugelassener Abfallbeseitigungsanlagen verbrannt werden dürfen. Gleichzeitig wurden Nebenbestimmungen erlassen, die dem Brandschutz und der Verkehrssicherheit dienen und das Verbrennen zeitlich und räumlich beschränken. Die Allgemeinverfügung und ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen auf einen Blick finden Sie hier:

 

Allgemeinverfügung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle

 

Merkblatt zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle

 

 

Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit

 

Auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr sind in einer Verordnung Regelungen unter anderem zur Lärmbelästigung, zur Tierhaltung und zu Hausnummern getroffen:

 

Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit

 

 

 

 

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